Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fasten geniessen – Silke Peter
§ 1 Anmeldung, Vertrag
Ihre Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per e – mail erfolgen. Mit dieser Ameldung bieten Sie mir als Kursleiterin den Vertragsabschluss an. Der Vertrag kommt durch meine schriftliche oder per e – mail vorgenommene Buchungsbestätigung zustande.
§ 2 Leistung
Der Umfang der vertraglichen Leistung und die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie aus der schriftlichen Buchungsbestätigung. Bei Abweichungen zwischen den Angaben des Angebots und der Buchungsbestätigung gelten die Angaben der Buchungsbestätigung. Mit der Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe der Kursgebühr fällig. Die Restzahlung ist entsprechend der Angaben der Buchungsbestätigung entweder spätestens 7 Tage vor Beginn der Leistung bzw. vor Ort zu leisten.
Durch den Teilnehmer während der Veranstaltung nicht in Anspruch genommene Leistungen bedingen keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
Programmänderungen begründen keine Ersatzforderungen.
Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung.
§ 3 Rücktritt durch den Kunden
Der Rücktritt ist jederzeit möglich. Entscheidend ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Als Ersatz für bereits getroffene Vorkehrungen und Aufwendungen wird folgender Anspruch erhoben:
bis 30 Tage vor Ankunft – Anzahlung (Kursgebühr)
29 – 10 Tage vor Ankunft – 80 % des Reisepreises
ab 9 Tage und bei Nichterscheinen – 90 % des Reisepreises
Bei einem Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer wird 100 % des Reisepreises fällig.
Bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung kann ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. In diesem Fall entfällt die Rücktrittsgebühr. Dazu ist eine schriftliche Information an den Veranstalter erforderlich. Die Ersatzperson kann vom Veranstalter zurückgewiesen werden, wenn sie den Anforderungen an die Veranstaltung nicht gerecht wird.
§ 4 Rücktritt durch den Veranstalter
Fällt eine Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl aus, so wird der Teilnehmer spätestens 14 Tage vor Reisebeginn darüber informiert. Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Ein Vertrag kann fristlos gekündigt werden, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung durch den Kursleiter die Veranstaltung nachhaltig stört und sich so vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Kündigung gerechtfertigt ist.
§ 5 körperliche Anforderungen
Der Teilnehmer erklärt, dass er gesund ist und dass er die zur Anmeldung gehörenden Gesundheitsfragen wahrheitgemäß beantwortet hat. Ist ein Teilnehmer den angegebenen körperlichen Anforderungen einer normal verlaufenden Veranstaltung nicht gewachsen, so liegt das in seiner Verantwortung. Auf Rücksichtnahme, die eine Beeinträchtigung des Verlaufs der Veranstaltung für Mitteilnehmer bedeuten würde, hat er keinen Anspruch.
Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.
Eine Haftung für Schäden während einer Wanderung besteht auch dann nicht, wenn der Veranstalter an derselben teilnimmt.
§ 6 Haftung, Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Fremdleistungen entstehen oder die sich aus der Unterbringung im vertraglich vereinbarten Hotel ergeben. Hierfür haftet der Fremdleister entsprechend seinen Geschäftsbedingungen. Gewährleistungsansprüche sind gegenüber dem Fremdleister geltend zu machen.
Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Betreuung. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter wegen unerlaubter Handlung und bei Körperschäden sind auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt, in jedem Falle aber auf die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Veranstalters.
Schadenersatzansprüche müssen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden. Danach ist die Geltendmachung von Ansprüchen ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsanspruch des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter oder dem Fremdleister ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen.
§ 7 Versicherung
Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht im Preis enthalten ist.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Fasten und Wandern geniessen.
Stand: Januar 2016